Das immer wieder zu vernehmende Verständnis von Gewährleistung ist phänomenal in meine Augen
Gewährleistung bezieht sich auf den
Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes, und betrifft auch nur den Händler und den Kunden,
nicht den Hersteller. Klassisches Beispiel für sinnvolle Gewährleistung:
Ich kaufe einen günstigen Wasserkocher im Hochsommer, benutze ihn aber erst 5 Monate später, wenn ich heissen Tee trinken will. Ich schalte ihn ein, und er geht nicht ->
Gewährleistung.
Komme ich zB aber nach 13 Monaten daher, muss ich schon ein bissi argumentieren, da der Händler verständlicherweise nicht sofort glauben wird, dass ich das Gerät 13 Monate lang nicht benutzt habe.
Und wiegesagt: Gewährleistung bezieht sich allein auf den
Zeitpunkt der Übergabe beim Händler. Dh wenn ein Gerät zB 7 Monate lang tadellos funktioniert und dann was hat, ist es in der Regel ein Garantiefall und
kein Gewährleistungsfall.
Ausnahmen sind höchstens Dinge, die man nicht sofort bemerkt hat, die aber ganz klar bereits von Anfang an so gewesen sein müssen (ein schlecht gegossenes Plastikteil oder was weiss ich) -> deshalb die Beweislastumkehr. Das ist aber wohl bei den wenigsten beanstandeten Gewährleistungsfällen so. Wenn aber das Produkt monatelang tadellos funktioniert und mit zunehmendem Gebrauch Verschleisserscheinungen zeigt die zur Funktionsuntüchtigkeit führen, hat der Händler Dir ein Produkt verkauft, das in etwa so funktioniert, wie vom Hersteller vorgesehen. In etwa insofern, als es für zu grosse Abweichungen von den Toleranzen eben
Garantie des Herstellers gibt. Und dieser ist Dein
richtiger Ansprechpartner für eine eventuelle entsprechende Kulanzlösung.
Leider haben bei Einführung der 2jährigen Gewährleistung viele Leute geglaubt und lauthals am Stammtisch propagiert, sie könnten endlich alles ohne Probleme 2 Jahre lang zurücktragen, sollte auch nur irgendetwas sein. Dann kam noch das schlaue Wörtchen "versteckter Mangel" dazu, und schon wurde die liebe Gewährleistung vollkommen im Sinn verdreht. Jetzt steigt jeder mit Stammtischwissen die Händler blöd an von wegen Gewährleistung, die natürlich werden immer frustrierter und abweisender , und in Summe haben wir die Kundenfreundlichkeit des österreichischen Handels gesenkt.
Langer Rede kurzer Sinn: wenn ein Elektronikgerät nach der Garantiezeit kaputtgeht, ist es entweder ein Pech oder ein Klumpert, aber jedenfalls kein Gewährleistungsfall

.