Zitat:
Original geschrieben von eAnic
Nochmal: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht auf mangelfreiheit der Ware, welches im Ernstfall auch voll durchgesetzt wird.
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Ist mir durchaus klar.
Ich hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt.
Wenn jemand ein Gerät zum Händler bringt das in der
Gewährleistungszeit kaputt gegangen ist, aber zum Zeitpunkt
des
Kaufes tadellos funktioniert hat, dann auf sofortigen
Umtausch pocht und wenn der Händler nicht gleich drauf
eingeht mit Konsumentenschutz und Anwalt droht wird´s
jedem Händler die Zehennägel aufdrehen.
Dein Brenner hat bis jetzt ja funktioniert oder?
Deine Situation ist dann sicher kein Gewährleistungsfall.
Resultat wenn das alle machen: die Händler schrauben
ihren Service zurück, verlangen Gebühren für die Dinge die
früher auf Kulanz gegangen sind. Und das wollen wir ja alle!
