Hi!
Da hier ja jeder seine rechtlichen Ansichten kund tut, mache ich es auch mal:
Würde ich einen Dietrich besitzen, mache ich mich doch erst dann strafbar, wenn ich ihn dazu benutze, in fremde Häuser einzudringen. Mein eigenes Haus kann ich damit so oft aufschließen, wie ich will. Das kann ich auch dann tun, wenn der Schlossfabrikant im Kleingedruckten schreibt, dass ich das nicht darf. Wenn er mir, nachdem ich den richtigen Schlüssel verloren habe, einen Nachschlüssel verweigert, bleibt ja auch kaum eine andere Möglichkeit. Genauso wenig kann es strafbar sein, einen Keygen zu besitzen und ihn dazu zu benutzen, rechtmäßig erworbene Software freizuschalten, wenn es anders nicht mehr geht.
Ich stehe diesbezüglich eher auf Ralfs Seite.
Private e-mails zu veröffentlichen halte ich aber auch nicht für die feine Art.
MfG
Thomas
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