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Alt 18.01.2005, 15:18   #7
Smoky99
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Hallo!

Ja, ich habe sowohl 2 Jahre Gewährleistung (seit 1.1.2002 auf alle beweglichen Sachen; Brenner zählen natürlich dazu) und auch parallel dazu 2 Jahre Garantie (seitens des Herstellers).

Das blöde an meiner Sache ist ja wie bereits geschrieben, dass die ersten 6 Monate bereits abgelaufen sind (Kaufdatum: 30.1.2004), in denen mir der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon bereits seit der Übergabe der Ware bestanden hat. In den darauf folgenden 18 Monaten fällt die Beweislast regelmäßig auf den Käufer, nämlich den Beweis zu erbringen, dass der Mangel seit Übergabe bestanden hat. Das wird mir nicht möglich sein, denn der Brenner funkte ja bis gestern anstandslos.

Goldadler weigert sich einfach, den Brenner entgegenzunehmen und ihn an LG Deutschland zu senden. Goldadler meinte, dass ich mich darum selbst kümmern müsse.

Übrigend auch DANKE an DIch für den Hinweis des pdf-Dokumentes, den rechtlich relevanten Inhalt kenne ich ohnedies schon.
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Soziale Härte ist, wenn ein Steuerzahler von dem leben muss, was er hinterzogen hat.
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