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Alt 16.01.2005, 11:03   #5
utakurt
Inventar
 
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Ist so - Haftung gibt's primär nur bein Einschreibsendungen & Paketen!

Bei gewöhnlichen Briefn kann man es zwar auch versuchen, ist aber meist aussichtslos - bei Gericht wird ^dann vom Richter immer die Frage geschickt, wieso man wertvolle Sachen (auch wenn es nur ein paar DVd mit sagen wir 10 EUR Wert sind) nicht nachweisbar aufgegeben hat.
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