ist guru z.b. bekannt, das der marktführer vom olg dazu verurteilt wurde, breitschaftszeiten als arbeitszeiten anzuerkennen und entsprechend nachzuzahlen, inc. sonderzahlungen?
das sollte den mitarbeitern des mitbewerbs auch zur kenntnis gebracht werden, zwecks "marktverentzerrung"
auch wenns 5 jahre später is