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Alt 12.01.2005, 15:25   #1
GeRix
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
naja, vorsicht mit solchen formulierungen, wenn die mindestbindungsdauer noch nicht abgelaufen ist ...

üblicherweise beträgt die kündigungsfrist 4 bis 6 wochen ab einlangen der kündigung ... wenn die mindestbindungsdauer noch länger geht, kann das falsch aufgefasst werden ...

ich würde in diesem fall sicherheitshalber so eine formulierung wählen:
Hiermit kündige ich meinen Mobilfunk-Vertrag, Kundennr.: #####, mit Ablauf der bestehenden Bindungsdauer. Weiters ersuche ich um Zusendung einer Bestätigung.
Danke für diese wichtige Information!
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