In einem schon älteren c't-Magazin wurde mal geschrieben, dass es günstig sei, beim Anfordern eines DSL-Zugangs als Namen, z.B. "Familie Müller" und nicht eine Einzelperson anzuführen.
Wenn der Antrag akzeptiert wird dann hätte man damit auch implizit die Verwendung für die ganze Familie erlaubt bekommen, oder so ähnlich.
Ich weiß aber nicht mehr in welcher Ausgabe das war. Auf jeden Fall hat es sich auf die damaligen Umstände und die deutsche Rechtslage bezogen.
Für Österreich fallen mir da aber noch ganz andere Gschichtln ein (Stichwort Chello & Serverdefinition)...