Die Frage ist, ob im Einzelfall für die Überwachung eine richterliche Erlaubnis eingeholt werden muss - oder ned.
Fürs Abhören eines bestimmten(!) Telefonanschlusses braucht es ja auch einer Sondererlaubnis - spasshalber Telefonate von Hinz & Kunz abzuhören ist IMHO ja auch nicht gestattet.
MfG
Quintus
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