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Alt 02.05.2001, 19:53   #1
enjoy2
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Mein Computer

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Zitat:
In der Hyperlink-Frage zeigten sich die Richter dagegen relativ kompromissbereit: Größere Nachrichten-Sites sollten durchaus Links auf DeCSS anbieten dürfen, ohne sich dafür vor Gericht verantworten müssen – Kaplans Urteil habe sich ja auch nur gegen 2600.com und dessen angeschlossene Sites gewandt. Man könne die richterliche Verfügung eventuell entsprechend anpassen.

gelinde gesagt ist dies eine Frechheit, bietet ein großer Nachrichtendienst so ist dies erlaubt, bietet ein Kleiner den Link an, so ist das strafbar.

will keine Diskussion, ob DeCSS nun so toll ist, eigenlicht frei erhältlich sein soll

will auf dem Umstand hinweisen, dass hier von Richtern angedeutet wird, eine Verfügung entsprechend anzupassen, wer jetzt den Link gesetzt hat.

gab es da nicht mal so ein kl. Recht der Gleichheit von allen Menschen ??

enjoy

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