Hallo Roger!
Wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, man möge mich berichtigen!
Gibt es im juristischen Bereich nur einen e.V. = eingetragener Verein!
Wie der Name davor aussieht (CLub, Verein, Stammtisch etc.) spielt keine Rollte soweit er im entfernten was mit dem Sinn, denn muß man nämliche beim Eintragen beim Registergericht angeben, zu tun hat.
Voraussetzung für einen Verein
Dort kann man alles nachlesen!
Ein schönes Fest noch!
Gruss Peter