Interessante Entscheidung, allerdings keine Überaschung
Provider müssen Daten nicht herausgeben
Landesgericht Wien sieht keine automatische Auskunftspflicht gegenüber Musikindustrie bei angeblichen Verstößen gegen das Urheberrecht | Maximales Strafmaß von sechs Monaten rechtfertigt Weitergabe nicht.
Die Ratskammer des Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten einer dynamischen IP-Adresse einer Rufdatenrückerfassung entspricht, die nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 149a ff StPO zulässig ist.
Dies darf aber laut Gesetz nur erfolgen, wenn der Strafrahmen für die Tat sechs Monate übersteigt - beim nichtgewerblichen Upload, also dem Anbieten von Musik über Tauschbörsen, beträgt dieser laut Urhebergesetz aber nur maximal sechs Monate.
Damit dürfen ISPs demnach keine Daten herausgeben, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.
http://futurezone.orf.at/futurezone....0050&tmp=81963