Zitat:
Original geschrieben von Rundumadumleuchtn
tja, ist eine einseitige änderung des vertrages (inkl.agb) und stellt dir die möglichkeit frei (bis 1.2.05) es anzunehmen oder den kündigungsgrund (einseitige änderung) inanspruch zu nehmen, wobei ja complete der ta schon seit (fast) der einführung desselben, ein dorn im aug ist. harry wird mir recht geben, der ta wärs lieber es gäb kein complete mehr.
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Aber ich glaub du weisst was ich sagen will!
