Thema: Zivi-Frage
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Alt 21.12.2004, 14:00   #4
Theoden
Supportschani
 
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Standard Re: Zivi-Frage

Zitat:
Original geschrieben von jayjay
hab mal gehört, dass es da eine bestimmung gibt, dass man mindestens 5 jahre nach der musterung eine zivi-stelle zugewiesen bekommen muss. ansonsten liegt eine gesetzesverletzung vor und man muss keinen zivi mehr leisten.

im google find ich dazu jetzt mal nichts

bei mir ist die musterung jetzt schon 6 jahre her, seit dort bin ich zivi-pflichtig. stelle hab ich nie eine zugewiesen bekommen obwohl ich damals nach der matura extra nachgefragt habe war keine stelle frei. aufschub hab ich auch nie erhalten...

weiss da wer was dazu?
Gibt keine 5Jahres-Frist.
Sie können dich prinzipiell bis zum 35. Lebensjahr einfach so einberufen. Im Normallfall werden die Leute aber spätestens mit 28 Jahren geholt, ab diesem Zeitpunkt gilt auch keine laufende Ausbildung als Aufschubsgrund mehr.

Der Zuweisungsbescheid könnte einfach heute reinflattern und wäre rechtsgültig, du hättest keine Chance ausser das Land zu verlassen und/oder die Staatsbürgerschaft abzulegen.

Weiters wirst du wahrscheinlich auch 12Monate ableisten müssen, auch wenn du erst zu einem Zeitpunkt zugewiesen wirst, in dem der Zivi bereits verkürzt wurde.
Wird imho nur für Musterungen ab einem Stichdatum gelten.
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»I just looked in the mirror
Things aren't looking so good
I'm looking California
And feeling Minnesota«
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