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Alt 20.12.2004, 21:16   #2
Simfan
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Hallo!

Man muss hier unterscheiden zwischen Luftraumbegrenzung und Flughöhenbeschränkung. Für An- und Abflüge gelten klar 3000ft MSL:

Ein VFR-Anflug endet meist (wenn kein Straight-in-Approach bzw. Direktanflug aufgetragen/genehmigt wird) in der Platzrunde. Nun ist man zum Anflug also schon auf 3,000ft gesunken, man wird keinen Steigflug mehr einleiten, der Platz liegt auf 1058ft, man fliegt die Platzrunde als ca. in 2000ft GND, das ist OK.
Beim Abflug fliegt man meist direkt ab, es gelten natürlich 3000ft. Fliegt man Übungsplatzrunden, wird man wohl auch auf 3000ft bleiben.
Ich denke, die 3600ft sind dazu da, um den unmittelbaren Platzverkehr zu schützen, d.h. dass die CTR nicht unmittelbar über der Höhe des an- und abfliegenden Verkehrs aufhört, es ist ja auch keine SRA oder TMA vorhanden, die hier noch kontrollierten Luftraum im weiteren Umfeld des Platzes gewährleisten könnte. (auch wenn eventuell Airspace E vorhanden ist, der zwar kontrolliert, aber nicht freigabepflichtig ist.)

mfg Thomas
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mfg Thomas

PPL und GPL-Pilot beim
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