Zitat:
Original geschrieben von xandl33
gestern müßte ich leider feststehlen, dass unsere firmenwagen nur haftplficht versichert sind. grund warum ich draufgekommen bin, ist ein parkschaden dem ein kollege passiert ist. jemand hat ihm auf einen parkplatz den seitenspiegel abgrissen ( täter unbekannt). lt. aussage des managements müßte er selber für die kosten des neuen spiegels aufkommen. nun meine frage in wie weit ist man generell verpflichtet schäden bei oben genannten verhältnis aus der eigenen tasche zu zahlen ? ( außer wenn man fahrlässig handelt)
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arbeitsrechtlich haftest du bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit.