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Alt 13.12.2004, 18:05   #123
Stefan Söllner
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Martin,

Zitat:
meine Argumentation basiert auf der Tatsache, dass es sich nicht um einen Kauf nach deutschem Recht handelt, sondern um eine Lizensierung.
Ein Vertrag über Software, die per Download geliefert wird, ist nach Bestimmngen des Kaufvertragsrecht (§651 BGB) zu beurteilen (BGH v. 18.10.89).

Q: Habe ich dir bereits genannt.
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