Zitat:
	
	
		| Original geschrieben von MalteB Dort steht bereits das die EULA VOR Kaufabschluss einzulesen ist und wenn du in diesem Fall dann trotzdem kaufst obwohl du nur ein viertel des ganzen verstehst,dann liegt das Problem auf deiner und nicht auf FSD´s Seite.
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 Naja, Vertragsbestandteil kann nur werden, worüber sich beide Parteien beim Vertragsschluss geeinigt haben. Ich kann mich aber über nichts einigen, was ich nichtmals verstanden haben. Eben deshalb gilt in der Juristerei der Punkt der Fremdsprache bei den AGBs teilweise schon als problematisch. Ich persönlich halte das aber für etwas lebensfern.