Soweit mir bekannt ist, lautet die Formulierung, dass die "Umgehung des wirksamen Kopierschutzes" nicht erlaubt ist. Ob ein Key-Generator nun darunter fällt oder nicht, übersteigt aber mein Wissen.
Wenn der Hersteller sich weigert, eine erneute Freischaltung vorzunehmen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass die Verwendung eines Key Generators sehr wohl statthaft ist.
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