Zitat:
Original geschrieben von uli2
Als dies sind Aspekte...die mich doch ein wenig nachdenklich machen über die Machenschaften von der besagten Firma.
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Hallo Uli,
auch wenn noch Verweise, Quellen, insb. Urteile als Beleg noch wichtig wären, sehe ich das zunächst einmal sehr ähnlich. Auch wenn Wochenende ist.
Noch zwei – wichtige – Ergänzungen:
All diesen von der Rechtsordnung bewirken Schutz des Käufers kann nicht der Verkäufer einseitig durch Klauseln abbedingen. Gerade hinsichtlich der „Deaktivierungsklausel“ im FSD-“EULA“ müsste eine Kontrolle der AGB entscheiden, ob so etwas überhaupt machbar ist – wohl kaum.
Beim Kauf mit Auslandsbezug ist Art. 29 EGBGB sehr wichtig: Beim Verbraucherkauf gilt eher das heimische Recht.
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/29.html
Aber ich denke, damit ist der rechtliche Rahmen grob abgesteckt, an den FSD sich halten müsste.