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Alt 09.12.2004, 18:27   #3
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von athropos
nachdem die beeinträchtigung der "verkehrsfähigkeit" ja angeblich vergleichbar ist mit einem blutalkoholgehalt von ~0,5%o wäre es imho angebracht, die strafen auch anzugleichen (und entsprechend zu exekutieren)...
stimmt, ich bin auch für 25€ bei 0.5%o
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