Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.12.2004, 20:17   #94
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Stefan Söllner
Ist denn downloadbare Software - also ohne Datenträger - juristisch nun eine "bewegliche Sache" oder fällt es unter "Dienstleistung?
Der BGH hat in dem Urteil vom 18.10.1989 (BGHZ 109, 97) das offen gelassen jedenfalls Vorschriften zu Sachmängeln und Abzahlungsgeschäften angewandt als sei es eine bewegliche Sache. Der bloße technische Fortschritt könne nicht die Rechte der Käufe aushöhlen.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten