Zitat:
Original geschrieben von frazzz
wer sagt, ab welchem umfang?
ich mein, der mehr oder weniger komplette neubau einer bahnstrecke hat ja doch einen gewissen umfang.
wenn man den geplanten frachtenbahnhof noch dazuzählt...
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Guru erinnert sich, gelesen zu haben, dass die Baubewilligungen für den Frachtenbahnhof vor die Zeit des Gesetzes zur UVP fielen. Früher musste die Bahn nicht einmal Lärmschutzwände aufstellen, jetzt nur bei Neubaustrecken oder wenn wer anderer zahlt
Guru