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Alt 29.04.2001, 12:40   #8
Punschkrapfen
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Beides. Ich habe zuerst BWL, dann Informatik studiert, verschiedenste Zertifikate wie MCSE, MCSD, Java 1.1 gemacht und arbeite als Progammierer. Daneben habe ich im Februar einen Mag.iur. am Wiener Juridicum erworben und schreibe jetzt an meiner Dissertation. Die beschäftigt sich mit Einflüssen des Common Law auf das hiesige Recht, aber dem Titel nach nur auf den Bereich der punitive damages. Das ist dann für den inländischen Rechtsanwender interessant, wenn es gilt, in den USA erstrittene Forderungen hier zu vollstrecken. Dazu bedarf es einer Prüfung, ob es sich um ein Zivilurteil handelt und wenn ja, ob es dem ordre public entspricht. Beispielsweise ist schon nicht so klar, ob ein Strafschadenersatz, der den Beklagten für sein schädigendes Verhalten bestrafen soll, nicht auch ein Strafurteil ist - obwohl es von einem US-Zivilrichter in einem Zivilverfahren gefällt wurde. Würde das der hiesige Richter als Strafurteil einordnen, gibt es keine Anerkennung. Usw.. viele Fragen, interessantes Thema.

Das Urteil gegen VW in New Hampshire stellt sich übrigens als gewöhnlicher Produkthaftungsfall heraus und ist für sich nicht ungewöhnlich. Es gab schon Diskussion über die Beweislastverteilung, weil der Wagen verschrottet wurde, bevor sich Sachverständige den kaputten Gurt ansehen konnten, aber sonst sind keine Auffälligkeiten zu entdecken.
Der Kläger konnte beweisen, dass VW den Wagen damals in 4 anderen Ländern mit den besseren Gurten serienmäßig ausgestattet hat, in den USA aber nicht. Daher war die Ausstattung in den USA nicht Stand der Technik und somit war das Produkt fehlerhaft.
Weiters konnte bewiesen werden, dass den Kindern mit den besseren Gurten keine oder nur geringe Schäden entstanden wären. Zwar hat der Fahrer wohl zumindest leicht fahrlässig gehandelt, indem er mit dem Wagen auf Eis ausgerutscht ist, aber auch im österr. Produkthaftungsrecht muss der Hersteller mit einem vorhersehbarem Fehlgebrauch des Produkts rechnen. Und Absicht oder Trunkenheit etc. konnte dem Fahrer nicht nachgewiesen werden.
Zur Höhe: ein Kind ist tot, dafür wurden 1,3 Million Dollar zugesprochen. ein anderes ist geistig schwer behindert, dafür waren knapp 9 Millionen Dollar zu zahlen. Der Rest sind Zinsen. Der überlebende Bub wird den Rest seines Lebens in einem Wachkoma vegetieren; die 24h Betreuung wird wohl einen Gutteil den zugestandenen Betrag aufzehren. Der Rest ist Genugtuung, zB für das seelische Leid. Warum ein totes Kind in den USA 1,3 Millionen Dollar wert ist, in Österreich ein paar hunderttausend Schilling ist nicht (einfach) zu beantworten.
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