Zitat:
Original geschrieben von Andragar
Wie schaut es mit den "Schutzklauseln" aus? Ala "Jeder ist selbst dafür verantwortlich wenn er diese Software installiert und der Author kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden." ?
Das kommt doch direkt aus der Produkthaftung der USA, oder? Ist sowas überhaupt gültig? Welche Auswirkungen kann sowas haben? Sowohl bei Vorhandensein wie beim Fehlen?
(Langsam wird wohl Anwaltshonorar fällig. Oder eine Auseinandernahme einer Addon "EULA" einer Payware in der FXP... )
|
Oh, soll ich mal meinen Wunschzettel bei Amazon ausfüllen?
Also, die Sache mit den EULA ist wirklich überaus kompliziert.
Produkthaftung gibt es natürlich auch im heimischen Recht, andererseits aber auch Vorschriften, wann solche Vertragsbedingungen nichtig sind. Im Normalfall sollten solche Bestimmungen als AGB nichtig sein, da nur für leichte Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen werden kann. Wer aber z.B. ein Tool gänzlich ungetestet veröffentlicht, handelt wohl eher grob fahrlässig. Und wenn ein Hersteller mit Cowboymentalität eine „Selbstschussanlage“ gegen Urheberrechtsverletzungen installiert, ist das sogar vorsätzlich (und das Verwirklichen von Schäden dadurch wohl eine Straftat nach dem StGB).
Das Problem ist jedoch die internationale Frage. Hier wird es dermaßen kompliziert, wann welches Recht zum Einsatz kommt, dass der Artikel auch nicht in die FXP gehören würde. Aber überhaupt ist die Sache ja nicht so praxisrelevant. Willst du wirklich einen brasilianischen Simmer verklagen, weil dessen Wetter-Download-Programm deine Urlaubsfotos gelöscht hat?
