Hr. XXX
Ich muss Hr. XXX ja nicht sagen, warum ich spazieren war, wenn nicht der Verdacht bestünde, dass ich an einer strafbaren Handlung beteiligt wäre. Und zu einer diesbezüglichen Aussage, müsste ja auch noch eine Vorladung aufs zuständige Kommissariat erfolgen. Wenn ich natürlich ein schlechtes Gewissen habe, weil ich vielleicht einen Diebstahl begangen habe, und der möglicherweise gefilmt wurde, wäre mir das peinlich.
|