Zitat:
Original geschrieben von Andragar
Ok. Und nun?
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Hallo Michael,
schreibt doch einfach in der Readme, wie du die Nutzung des Add-Ons dir vorstellst. Irgendwelche Fachbegriffe müssen es wirklich nicht sein.
Nur wenn du dein Add-On der Szene nicht als Freeware – so wie es Matthias sehr treffend charakterisiert hat – zur Verfügung stellen willst, solltest du den Begriff vermeiden. Die Gefahr ist groß, dass das Ettiket „frei“ dann so verstanden werden muss, dass du dem Nutzer einfach sämtliche Freiheiten einräumst – die Quelle von Horst bringt das ja zum Ausdruck.
Beschreibe stattdessen, dass du die kostenlose Nutzung gestattest und auch das Recht einräumst, dein Werk kostenlos weiter zu verbreiten. Ansonsten kannst du z.B. auch Veränderungen erlauben aber ansonsten klarstellen, dass du nicht grundsätzlich jede Freiheit im Ungang mit dem Werk einräumst.
Man könnte einfach klarstellen, dass das Werk zwar „free of cost“ ist, aber nicht „free in terms of intellectual property“ ist und du es deshalb nicht als “freeware” bezeichnest.
Wie du dein Werk dann bezeichnen sollst? Wie bezeichnet denn Microsoft den Internet Explorer? Oder Adobe den Acrobat Reader? Es ist einfach kostenlose Software, aber keine freie Software. Hier liegt ja das Problem, dass ich schon vor Monaten in dem Artikel versucht habe, anzusprechen: Freeware wird in der Flusi-Szene immer bloß als Gegenstück zu Payware in dem Sinne verstanden, dass es umsonst ist. Wer eine „Freeware-Alternative zu GAP EDDL“ sucht, will ja im Zweifel aber nicht wirklich ein freies Werk, sondern bloß ein kostenloses Werk.
Nur den Begriff der Public Domain solltest du unbedingt meiden, und in Horsts Quelle ist er zu kurz und deshalb seeeehr missverständlich dargestellt: Public Domain ist einfach das englische Wort für ein gemeinfreies Werk. Da gibt es noch weniger Rechte beim Urheber als bei Freeware! Bei Freeware räumt der Urheber bloß sämtlich Nutzungsrechte frei ein, bei einem gemeinfreien Werk existieren überhaupt keine Urheber-Position mehr. „Öffentliches Eigentum“ heißt es ja wörtlich. Ein Werk wird zunächst mit Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei oder aber, wenn schon früher der Autor auf seine Urheberposition komplett verzichtet (was nach deutschen Recht eigentlich nicht vorgesehen ist).
Gute Quellen zu PD und Gemeinfreiheit findest du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain
Schöne Grüße,
Marc