@LZ
Entschuldigung, wie kommst du da drauf ? Ibm nimmt keine Garantieware von Endkunden an ! Das ist nun mal so. Oder hast es schon mal ausprobiert ? Ich zumindest hab das schon genossen. Als Dank für die defekte Hardware darfst dem Händler eine Bearbeitungspauschale zahlen. Da kann auch kein Rechtsanwalt helfen, weil die Garantiebediungen nun mal so sind. Anders ist es bei der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten. Die muss der Händler selbst und ohne Kosten für den Kunden erledigen. Nur ist es ein WESENTLICHER Unterschied, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung oder um Garantie handelt. Denn Garantie ist immerhin eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, und da musst du die Bedinungen akzeptieren. Wenn du die Garantiebedingungen nicht akzeptierst, darfst du das Produkt nicht kaufen. Da musst du dich aber vorher informieren, denn nachher ist es zu spät. Ich weiß das das hart ist und ich habe es auch nicht glauben können, aber das haben mir einige im Forum bestätigt, da waren auch Rechtskundige dabei.
Wenn das jetzt anders ist, hat es sich in den letzten wenigen Monaten geändert.
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