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Alt 01.12.2004, 17:10   #85
Horst Klement
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Zitat:
Original geschrieben von Andragar
Ok. Und nun?
Zitat:
3.3. Begriffsklärung

Die Grundidee, die hinter der Public Domain-Software steht, ist also die einer "Nutzungsüberlassung ohne Abgabe der daran gebundenen Rechte". Ruft man sich in die Erinnerung zurück, was über Freeware gesagt worden ist, so sieht man den wesentlichen Unterschied: Bei Freeware wird die Struktur offengelegt und grundsätzlich eine beliebige Nutzung gestattet, während bei PD nur eine einfache Nutzung zulässig ist. Deshalb ist bei vielen PD-Programmen auch kein Quelltext verfügbar, d.h. der Nutzer erlangt keine unmittelbare Verfügungsgewalt über das Werk. Freeware-Autoren verzichten quasi auf ihre Urheberrechte/ihr Copyright, wogegen sich PD-Autoren ihre Rechte weitgehend vorbehalten und lediglich auf ein Nutzungsentgelt verzichten (was wiederum bei Freeware nicht zwangsläufig der Fall ist). Das einfache Nutzungsrecht bei PD beinhaltet dabei nicht das Recht, ggf. vorhandenen Programmcode in eigene Programme einzubauen und weiterzugeben. Von Fall zu Fall wird das zwar gestattet, oft ist dafür aber die Zustimmung des Urhebers einzuholen. In den Nutzungsbedingungen zu PD-Programmen findet man daher fast immer die Adresse des Urhebers bzw. des Copyright-Halters. Gestattet ist aber regelmäßig das einfache Kopieren und Weitergeben. Wir können "Public Domain"-Software also folgendermaßen definieren:

Public Domain-Software ist Software, die ihr Urheber zur einfachen Nutzung und Weitergabe kostenlos zur Verfügung stellt .

Historisch gesehen, kann man PD als den `Ahnen' der Freeware ansehen.
Hilft dir das weiter????
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Grüße
Horst Klement
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