@ Horst: Wenn du denkst, dass ich zur Verletzung von Autorenrechte anstachele oder dass diese mir gleichgültig wären, irrst du dich.
Jeder hat das Recht, die Verwendung seines geistigen Eigentum so zu bestimmen, wie er möchte. Wenn ein Dramatiker mit einer Inszenierung nicht einverstanden ist, wird das Stück nicht aufgeführt. Wenn der Flugzeug-Designer nicht möchte, dass man sein Werk übermalt, dann darf man kein Repaint verbreiten. Punkt aus. Und das gilt egal ob es sich um Free- oder Payware handelt.
Meine Frage ist: Wie sinnvoll sind diese Einschränkungen? Und hier lobe ich leute wie Matthias, die tatsächlich "Freie Ware" liefern. Und frage mich weiter, wie sinnvoll Einschränkungen wie die für AirEd wirklich sind. Aber ich respektiere auch solche Entscheidungen.
Noch ein Beispiel: Ich wollte mir ActiveCamera zulegen, um endlich tolle Screenshots für FlightXPress zu machen. Dann habe ich das Kleingedruckte gelesen: Wenn man die Screenshots für Publikationen (auch kostenlose im Internet) benutzen will, muss man stets angeben, dass ActiveCamera benutzt wurde. Das war mir zu blöd. Wie wäre es wohl, wenn am Ende eines jeden Artikels stehen würde: "Geschrieben mit Word 2003, Rechtschreibkontrolle von Duden 2004, Layout mit PageMaker, Bildbearbeitung PaintShopPro usw." Lächerlich, nicht wahr?Das war m.E. wieder ein Beispiel von sinnloser Einschränkung. Also habe ich ActiveCamera nicht gekauft und benutze sie nicht. Dennoch muss ich immer wieder schmunzeln, wenn ich in Internet Reviews lese und Screenshots sehe, die offensichtlich mit ActiveCamera geschossen wurden. Nur der Hinweis darauf ist niergendwo zu sehen.
Noch ein Mal: Ich respektiere die Entscheidungen der Autoren und verhalte mich dementsprechend. Ich finde aber viele dieser Einschränkungen für nicht durchdacht und rein technisch auch nicht durchsetzbar.
Zum Thema Fotokopieren: Wenn du Kopien von FXP anfertigst, bezahlst du indirekt Vervielfältigungssteuern. Enweder dem Copy-Shop oder dem Händler, der dir den Scanner verkauft hat. Und alle diese Gelder gehen zur Verwertungsgesellschaft Wort. Ich stelle jedes Jahr brav meinen Antrag und bekomme meinen Teil. Es klappt ganz gut, also. Nein, so gut klappt es nicht, weil der Verlag in Österreich und nicht in Deutschland sitzt. Aber so ungefähr funktioniert.
Wenn du aber meine Texte für deine eigene Zeitung verwendest, bekommst du einen bitterbösen Brief von meinem Journalistenverband. Denn ich habe meine Texte NICHT als freeware (egal, was das bedeuten mag) deklariert und habe das einmalige Nutzungsrecht NUR dem FSL-Verlag vergeben.
Eine andere Sache wäre natürlich, wenn es sich um erlaubte Zitate handeln würde.
Ich hoffe, damit meinen Standpunkt etwas klarer dargestellt zu haben.
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