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Alt 01.12.2004, 15:06   #75
Marc
Inventar
 
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Beiträge: 3.197


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Zitat:
Original geschrieben von Bengel
Es geht also bei der Sache um zwei verschiedene Züge auf verschiedenen Gleisen...

Und es schließt sich nicht aus, wenn beide (Marc und Horst) mit der jeweils von Ihnen vertretenen Meinung richtig liegen, wozu also die Fights?
Hallo Alfred,

die Zusammenfassung ist gut.

Ja, es sind zwei verschiedene Sachen. Die eine beschreibt, was allgemein mit geistigem Eigentum passiert. Die andere Sache beschreibt, welche Pflichten im Einzelfall ein eBay-Kunde hat.

Das Problem ist, dass die sich so vehement für eine unfreie Freeware-Interpretation Einsetzenden die beiden Ebenen zur Legitimation ihres Standpunkts vermischen:

1.) „Da ist Freeware bei eBay. Das finde ich unmoralisch!“

2.) „Ich habe das gemeldet.“

3.) „eBay hat's entfernt, also hatte ich recht“

Das ist Unfug, denn gemeldet wurde kein Urheberrechtsverstoß, sondern eine ganz individuelle Vertragsverletzung zwischen dem Verkäufer und eBay. Ob verkaufte Freeware nun unmoralisch ist oder nicht, ist daraus nicht klar geworden. Ebay selbst schreibt ja in den AGBs, dass Urheberrechtsverletzungen nur von Rechteinhabern gemeldet werden können.

Die „Freeware-Sherlocks“ leiten aber aus dem erfolgreichen Abschießen in unzulässiger Weise Schlüsse auf eine ganz andere Rechtsebene ab.

Auch überhaupt reden Horst und Martin ja keinesfalls nur von den eBay-AGB. Es geht auch dieser Seite ja gerade um die Frage der Freiheit bei Freeware. So gesehen wird hier nicht aneinander vorbeigeredet. Nur benutzt eine Seite einfach mit den AGB untaugliche Argumente.
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