also nix beendet.... auf geht's zur zweiten Runde
Na laßt uns doch mal sachlich den momentanen Stand festhalten:
Einmal geht's um die AGB von ebay, die, so nicht sittenwidrig, erstmal Vertragsbestandteil und damit zu beachten sind. Dies ist die eine Seite.
Und zum anderen gibt es ein Urheberrechtsgesetz, welches die Rechte von Autoren, etc. festhält, wann diese Rechte als verletzt gelten und welche Ansprüche daraus erwachsen können (im Zusammenhang mit der Rechtsprechung).
Das Anbieten von Freeware-CD's scheint wohl bei ebay untersagt zu sein, also ein Vertragsbruch mit etwaigen Sanktionen, oder auch nicht, wie ebay es im Einzelfall für richtig hält.
Ob der Anbieter mit seinem Angebot auch gegen Urheberrecht verstößt, ist eine ganz andere Sache, wie Marc auch schreibt.
Es geht also bei der Sache um zwei verschiedene Züge auf verschiedenen Gleisen, die eventuell kollidieren können, es aber nicht zwansgweise tun müssen.
Und es schließt sich nicht aus, wenn beide (Marc und Horst) mit der jeweils von Ihnen vertretenen Meinung richtig liegen, wozu also die Fights? (fights müßte man doch klein schreiben, da es nicht eingedeutscht ist, oder?

)