@Bengel,
was hälst du von folgender Einigung:
a) auch einem Verdacht ist nach zugehen, wenn auch mit mehr Sorgfalt wie bei erwiesen Verstössen
b) in der betreffenden Sache (1 CD bei Ebay) war die Sache wohl etwas übertrieben.
Wenn du ja sagst, streiche ich mal kurzzeitig das B von deinem Namen
