Thema: Tiefflug
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Alt 30.11.2004, 22:25   #28
Bengel
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Das Berühren der Gipfelkreuze mit dem Flugzeug oder damit verbundenen Teilen (Antennen, etc.) ist verboten und wird mit € 55,- und zwei Stunden Flugverbot geahndet.

Wohl weniger bekannt aber trotzdem gültig: befindet sich der Bundespräsident in der Luft, darf kein Flugzeug höher als jenes des Präsidenten fliegen, damit auch über den Wolken der "höchste" Mann im Staat selbiger bleibt. Zuwiderhandlungen ziehen ein Wochenende mit Ministerin Gehrer oder wahlweise Rauch-Kallat nach sich.
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An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern.
(Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\")

Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen!
(Napoleon Bonaparte)
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