Zitat:
Original geschrieben von Flusipilot.de
hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. ...
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
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Maik, dem gesamten Urheberrecht liegt die Überlegung zugrunde, dass Nutzungsrechte individuell eingeschränkt werden können.... Es geht aber hier um die Frage, wie es prinzipiell zu verstehen ist.
„Udos-Rockband“ erlaubt, ihre erste CD frei zu kopieren... dann darf ich automatisch auch das aktuelle Album von U2 kopieren?
Es geht daran, ob ein Schlag ins Gesicht grundsätzlich eine Körperverletzung ist. Wenn ich das meinem Nachbarn erlaube, dann kann ich damit aber nicht das StGB umschreiben. Und ebenso kann der Flusifix-Autor nicht grundsätzliche Wertungen des UrhG umschreiben.