Zitat:
Original geschrieben von Rider99
Es ist verboten, Software bei eBay anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.
Wenn ich meine eigens entwickelte Software auf gebrannter CD verkaufe, verletze ich nicht das Recht Dritter.
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Du haust Dinge durcheinander. Die Frage, wer Urheber einer Software ist, hat nicht viel mit der Frage gemeinsam, ob der Verkauf durch einen Dritten die Rechte des Urhebers verletzt.
Du kannst keinen Umkehrschluss anstellen, dass automatisch eine Rechtsverletzung vorliegt, wenn der Verkaufer nicht mit dem Urheber identisch ist. Dann dürften z.B. Verlage ja auch gar keine Gesetzesbücher drucken – die Texte haben sie ja kaum selbst geschrieben. Trotzdem dürfen sie eben doch daran verdienen...
Schau, im Bereich Computersoftware:
„Actually we encourage people who redistribute free software to charge as much as they wish or can“
http://www.gnu.org/philosophy/selling.html
Warum soll bei Freeware im Flusibereich plötzlich das genaue Gegenteil dieser herrschenden Ansicht gelten?
Sicher kann jede dieser ach-so-schlimmen „Freeware-Auktionen“ wg. des Verbots der gebrannten CDs gekippt werden. Das ist aber ein völlig anderer Schuh, und sagt überhaupt nichts darüber aus, ob solche Angebote nun unmoralisch sind, oder nicht. Dann müssten sich hier ja Leute darüber aufregen, dass nicht „Freeware“, sondern „bespielte CD-Rs bei eBay“ angeboten würden...