Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.11.2004, 15:39   #4
ruffy_mike
Inventar
 
Registriert seit: 10.12.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 2.651


Standard Re: Re: m-parking in der Praxis

Zitat:
Original geschrieben von frazzz
bei parkuhren m-parking?

üblicherweise gilt das bei parkscheinen


ich halte es für sinnlos, da mehrkosten entstehen.
Sowas da meine ich:


Abb.1: Parkuhr

Und die gehört lt. MA4 beim m-parking hinter die Windschutzscheibe:

Zitat:
Zum Nachweis für die Einhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer in Kurzparkzonen - entsprechend den Zusatztafeln an den jeweiligen Verkehrszeichen - ist es notwendig, eine auf die Ankunftszeit eingestellte Parkuhr (unter Berücksichtigung der angefangenen Viertelstunde) sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/parkhandy.htm

Die Frage ist... wird man gestraft, wenn die fehlt?
____________________________________
If the milk turns out to be sour, I ain't the kinda pussy to drink it.

"Every time I see an Alfa Romeo go by, I tip my hat" - Henry Ford
ruffy_mike ist offline   Mit Zitat antworten