@Lörch:
Also wir haben 300m gelernt, vielleicht habt ihr in D ein anderes Luftfahrtrecht. Aber die 300m gelten, da bin ich mir ganz sicher.
Und die 150m eben über unbebautem Gelände.
Zitat:
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Als Segler darfst du so oder so immer und überall fliegen, da wir die Mindestflughöhe unterschreiten können, wenn "die Art ihres Betriebes dies notwenidg macht und eine Gefahr für personen und Sachen nicht zu befürchten ist".
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Ja, Hangflug zum Bsp. Da darf man statt der erlaubten 150m auch noch tiefer runter.
600m sind eh nicht zum Einhalten wenn man im gebirgigen Gelände fliegt.
Grüße,
Harri