Ich habe mit Gesetzestexten eigentlich keine Erfahrung und kann deshalb wirklich nur das wiedergeben was der Lehrer (Hauptberuflich Anwalt) erzählt hat. Ich lass mich alos jederzeit gerne eines besseren belehren.
Hier zusammengefasst §6:
(1) unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe bei Start und Landung, Höhe von 300m über dem höchsten Hindernis in einem Imkreis von 600m, ansonsten 150m
(2) Brücken etc. dürfen nicht unterflogen werden
(3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600m (2000ft) über Grund oder Wasser durchzufühen. Die Höhen aus (1) gelten, wenn die Flugdurchführung oder die Flugverkehrskontrollfreigabe eine geringere Höhe erfordert
(4) Ausnahmen können bei Bedarf erteilt werden
(5) für IFR siehe §36
(6) Absatz 3 gilt nicht für militärische Tiefflüge, BGS, Katastrophenschutz und Polizei
Wenn du mit der Cessna also 150m fliegst, muss diese Höhe wegen den Luftraumstrukturen und den darin geltenden Wetterbestimmungen diese Höhe erforderlich machen.
Mit dem Segler darfst du völlig legal bis 150m rutner fliegen und außerdem hast du mangels Motor ja eigentlich immer einen "Notfall", so dass du auch diese Höhe unterschreiten darfst.
Natürlich steht in (1) etwas anderes als in (3), aber ihr wollt mir doch nicht erzählen das (3) deswegen nicht gilt?
Viele Grüße
Hinrich
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Viele Grüße
Hinrich
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