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Alt 28.04.2001, 11:37   #6
Punschkrapfen
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Zitat:
Cindy hat geschrieben:
und eine grosse mitschuld an den prozessen hat auch deren rechtssystem, das auf präzedenz(???)fällen aufgebaut ist. wenn du einen vergleichbaren fall findest in dem schon mal so und so entschieden worden ist, kannst du dich darauf berufen. daher is ein jusstudium bei denen ja auch ein auswendiglernen diverser fälle.
Präzedenzfälle gibt es in allen Rechtssystemen, auch in Österreich. Im Common Law haben sie eine größere Bedeutung weil sich die Krone und später der Staat in diesen Ländern mit der Gesetzgebung stärker zurückgehalten hat und es daher mehr an den Richtern lag, eigene Regeln aufzustellen.
Ein Beispiel für Präzendenzfälle in Österreich und Deutschland ist die Rechtsprechung für Domain-Namen. Es fehlt an einer gesetzlichen Regelung dafür, aber es gibt durch Instanzentscheidungen mittlerweile in einigen Bereichen gefestigte Rechtssprechung durch entschiedene Fälle. Auf diese Fälle, wie zB die OLG München-Entscheidung zum Allianz-Urteil wird regelmäßig als Präzendenzfall verwiesen.
Die sind aber nicht in Stein gehauen. Ein Richter muss wohl begründen, warum er vom Kernargument eines Präzendenzfalles abweicht, aber er kann es tun und die obersten Gerichte tun es regelmäßig. Es ist aber eine Frage der Ökonomie - wenn ein Fall mit den gleichen Fakten bereits einmal durchdacht und rechtlich gewürdigt wurde, dann hat das meistens auch Hand und Fuß.
Zitat:

weiters sind die anwälte "gewinnbeteiligt" d.h. sie rufen wenn dir was passiert ist, bei dir an und bieten dir an schadensersatz für dich einzuklagen und kassieren dafür 60% von dem was sie abcashen für dich. oder solche schwachsinnigkeiten halt.
die contingency fee liegt meist zwischen 30-40%, ist aber immer noch ordentlich. Im Gefüge des US-Rechts hat diese Konstruktion ihre Bedeutung. Zuerst zahlt im US-Prozeßrecht immer jeder seine eigenen Prozeßkosten, selbst wenn er gewinnt. Die Beweisführung ist aber meist teuer. Würden Geschädigte aus dem Unfall in Kaprun einen Fehler des Herstellers nachweisen wollen, müssten sie Sachverständige beauftragen Gutachten zu erstellen, Materialuntersuchungen durchführen, etc. Das geht in die Millionen und ist vom normalen Geschädigten nicht zu bezahlten. In den USA wird das regelmäßig von der Anwaltsfirma vorfinanziert, wenn die sich gute Chancen ausrechnen zu gewinnen. Sollten sie aber verlieren, hat der Geschädigte keine Kosten. Verliert der Geschädigte in Österreich muss er zu allem Überfluss seinen eigenen Anwalt und den der Gegnerseite zahlen.
Und dann einer eher saloppes Argument mit zumindest einem Körnchen Wahrheit: man strengt sich auf Gewinnbasis einfach mehr an. In Österreich bekommt ein Anwalt selbst wenn er verliert volles Honorar. Sicher, er setzt seinen Ruf aufs Spiel wenn er ständig vor Gericht abstinkt, Aber trotzdem.
Und dass die Anwälte von selbst bei potentiellen Klienten anrufen soll ja nicht dem Klienten zum Schaden gereichen. Oft weiss der Geschädigte gar nicht, dass ihm Schadenersatz zustünde oder mehr, als man ihm angeboten hat. Oder er meint, gegen einen grossen Konzern "könne man eh nichts machen". Das System hat damit durchaus seine hierzulande oft gewünschte soziale Komponente - selbst der mittellose Geschädigte kann sich die besten Anwälte "leisten", wenn die Klage halbwegs Aussicht auf Erfolg hat, und trägt dabei nicht einmal ein Risiko.
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