IMHO: solange sich das unternehmen mit dem man den vertrag geschlossen hat nicht ändert bleibt der vertrag aufrecht - ein reiner wechsel des inhabers macht da nix aus - das unternehmen bleibt ja aufrecht ... man stelle sich vor, man ist kunde einer aktiengesellschaft - dort ändern sich die eigentumsverhältnisse durch den aktienhandel ständit - und jedesmal würden alle verträge ungültig?
bsp: franz müller verkauft die müller gmbh an herbert meier ... herbert meier betreibt die müller gmbh so weiter - kein problem.
ABER: wenn das unternehmen aufgelöst wird, oder seine rechtsform ändert, schauts anders aus ...
franz müller verkauft die müller gmbh an herbert meier ... herbert meier integriert die teile der müller gmbh in seine meier gmbh und liquidiert die müller gmbh ... verträge mit müller gmbh werden IMHO nicht automatisch mit der meier gmbh weitergeführt ...
es gibt aber AFAIK auch noch irgendwelche regelungen bzgl. rechtsnachfolge

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