Als aussenstehender und nicht beteiligter ist es natürlich immer ein wenig schwer ein urteil zu bilden,trotzalledem finde ich das in erster linie der verkäufer (händler) für den schaden gerade stehen muss,zumindest jedenfalls für die kosten der software.
wenn ich als händler eine ware anbiete und verkaufe muss ich mich auch vergewissern ob diese für den heimischen markt geeignet,verwendbar und genehmigt ist.
beispiel: ich bin autohändler und kaufe billig kfz im ausland,dann kann und darf ich diese im inland nur dann an den endverbraucher weiterverkaufen wenn die kfz den heimischen vorschriften (typisierung) entsprechen,da diese sonst nicht angemeldet werden können. es sei denn,ich verkaufe an einen weiteren händler der die ware ins ausland weiterverkauft,bzw transportiert. irgendwie logisch.
mfg
Wilrott
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