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Alt 24.11.2004, 23:34   #7
FendiMan
Hochauflösend
 
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Der Händler ist aber der erste Ansprechpartner, schließlich gibt es sowas wie ein Produkthaftungsgesetz. Inwieweit das für Software gilt, müsste ein RA feststellen.
Und ein Händler muss sich auch informieren, was er verkauft. Du wirst ja auch zB fehlerhafte Sattelstützen aus dem Verkauf nehmen.
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FendiMan

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