Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.11.2004, 11:30   #7
Rudy F
Master
 
Registriert seit: 24.06.2003
Alter: 83
Beiträge: 599


Standard

Hi Garfield,

das Problem dabei sind nur die Zustell- und Rücksendekosten samt kleingeschriebenen Geschäftsbedingungen.
Selbige können freilich nicht das Versandhandelsgesetz samt Rücknahmegarantie außer Kraft setzen.
Aber beispielsweise dürftest Du den Artikel dabei gar nicht im Geschäft selbst abholen, schon gilt das Gesetz nicht mehr. Von den Problemen mit Vorauskasse oder Nachnahme mal überhaupt abgesehen.

Ein kooperativer preis-kundenfreundlicher Händler mit Lagerware ist noch immer das Günstigste.
Eine "Fakturenschreibe- und Absahne-Firma"
mit Zustellung per Rollfuhre ab Bahnhofslager o.Ä. sicher nicht.
____________________________________
Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy
Rudy F ist offline   Mit Zitat antworten