Das (Anlage)Vermögen der TA wurde gemäß § 10 Abs 1 Poststrukturgesetz 1996 durch Übertragung des im
Eigentum des Bundes stehenden Vermögens der Post- und Telegraphenverwaltung aufgebracht. (siehe TA Satzung)
Somit ist alles was vor 1996 geschah IMHO mit z.B. öffentlich finanziertem Straßenbau gleichzusetzen.
Hätte man also bereits 1996 besser regeln müssen
