Zitat:
Original geschrieben von aurora
über kurz oder lang wird aber die ta wohl ka rechtfertigung mehr haben, ihre leitungen zu vermieten, die sind grundsätzlich von den steuerzahlern bezahlt worden und sind somit allgemeingut. so vereinfacht stell i ma des halt mal vor 
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Die Leitungen sind im EIgentum der TA und nicht im Eigentum des Steuerzahlers. Die TA befand sich früher zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich, heute sind es nur mehr Teile.
Bezahlt hat diese Teilnehmeranschlussleitungen das Unternehmen TA, teils aus Krediten, die von der TA bedient werden mußten, teils aus erwirtschaftetem Eigenkapital.
Die Gewinne des Unternehmens TA wurden von den jeweiligen Finanzministern ziemlich heftig abgeschöpft...
Also absolut keine Rede davon, dass die Steuerzahler einen Anspruch auf TASL haben könnten, ja nicht einmal einen moralischen Anspruch.
Ein vernünftiger Entbündelungspreis ist notwendig, damit da etwas angekurbelt wird. Obendrein handelt es sich bei der TA um eine Aktiengesellschaft, die den kaufmännischen Regeln unterliegt und nicht um eine Verschenkanstalt...
Guru
PS: Nein, Guru ist nicht Mitarbeiter der TA, Guru versucht nur, einige "komische" Ansichten ins rechte Lot zu rücken. Die meisten TASL sind übrigens schon steuerlich abgeschrieben, daher ist ja ein überhöhter Preis eine Blockade (durch den Monopolisten TA auf diesem Sektor der Telekommunikation).