15.11.2004, 13:14
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#9
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Inventar
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm
Zitat:
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Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.
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http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173832&DstID=0
Zitat:
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und die
Umsatzgrenze von € 22.000,-- jährlich nicht überschreiten.
Kleinunternehmer haben umsatzsteuerlich ein Wahlrecht
• sie verrechnen ihren Kunden entweder keine Umsatzsteuer, dürfen dann auch keine
Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und können sich die Vorsteuern nicht
abziehen
oder
• sie verrechnen Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und haben gleichzeitig den
Vorsteuerabzug.
...
Vorschriften zur Rechnungsausstellung
Achtung:
Kleinunternehmer, die sich für die Umsatzsteuerfreiheit entscheiden, dürfen auf ihren
Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun sie dies, obwohl sie keine
Optionserklärung abgeben, schulden sie die Umsatzsteuer jedenfalls aufgrund der
Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer müssen im Gegensatz zu anderen Unternehmern auf ihren
Rechnungen die UID-Nr. nicht anführen. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit
zu geben. Denkbar wäre der Zusatz: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der
Kleinunternehmerregelung“.
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Auch beachten:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_f...173038&DstID=0
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