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Alt 14.11.2004, 15:42   #5
Goldeneye
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Zitat:
Original geschrieben von hoshibrother
ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.
ich spreche aber dezitiert von einer 24-monatigen garantie!!
die hat nix mit der gewährleistung zu tun!

denn sonst heißt es ja beim auto auch gewährleistung gegen durchrostung oder?
wenn ein hersteller mehr als 6 moante garantie gibt dann sollt er die in dem "vertrag" auch einhalten.....
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Windows-Leitsatz: Gates oder Gates nicht!
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