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Alt 09.11.2004, 22:54   #17
santi
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Hallo tom,
der Glauben an die scheinbare Unkündbarkeit eines Behinderten ist IMHO eine reine Schutzbehauptung. Leider sind auch viele Personalchefs mit der Materie nicht wirklich vertraut oder sie benützen dies ganz bewusst als Ausrede

Man beachte bitte besonders Pkt. 3:
Zitat:
Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses kann dem Dienstgeber insbesondere dann nicht zugemutet werden, wenn

• der Tätigkeitsbereich des begünstigen Behinderten entfällt und der Dienstgeber nachweist, dass der begünstigte Behinderte trotz seiner Zustimmung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiter beschäftigt werden kann;

• der Behinderte unfähig wird, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zu leisten, sofern in absehbarer Zeit eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist und der Dienstgeber nachweist, dass der begünstige Behinderte trotz seiner Zustimmung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigt werden kann;

• der Behinderte die ihm aufgrund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen.
( Quelle: http://www.jobpilot.at/content/journ...hinderung.html )

Es stimmt zwar das es bei einer Kündigung nach 6 Monaten (!) Betriebszugehörigkeit zu einer Anhörung beim Behindertenausschuss kommt und dabei die Interessen der beiden Parteien abgewogen werden. In der Realität verlieren dabei aber zu ca. 50% die Behinderten das Verfahren und die "Gewinner" werden dann einfach solange gemobbt bis sie freiwillig aufgeben. Außer Leute die nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Jahr (!!!!) vor der Pensionierung gekündigt werden sollen hält das auf Dauer kaum ein jüngerer Behinderter durch…

Bei der Lockerung der Kündigungsbestimmungen bin ich völlig auf Deiner Linie.
Ich würde den Kündigungsschutz mal versuchsweise, genauso wie die Strafzahlungen, komplett abschaffen und stattdessen dem Arbeitsgeber attraktive Zuschüsse zu den Lohnkosten anbieten.

Gruß
santi
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