@Venkman
du bist auf dem weg zwischen den arbeitsstätten definitiv unfallversichert (sv-seitig), sh. § 175 ASVG, egal wie du diesen weg zurücklegst ... also wenn was auf diesen wegen passiert unbedingt eine unfallmeldung an die SV machen!
schäden an fahrzeugen fallen allerdings keinesfalls in den leistungsumfang der gesetzlichen sozialversicherung

...